AGBs – allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeitigen gültigen MwSt von derzeit 19%.

 

§1 Mindestalter:

Zur Miete unserer Fahrzeuge sollten Sie mindestens 25 Jahre alt sein und 3 Jahre Führerschein Kl. B besitzen

 

§2 Versicherungsleistungen:

Die genannten Preise sind inkl. einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung je Fahrzeug abweichend von mindestens 5.000€ für Sportwagen, 10.000€ für Supersportwagen wie GT3RS, Lamborghini und Ferrari und GTR 26.000€ ,je Schadensfall oder auch Diebstahl für den Mieter.

Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert werden. Grundlage der Versicherungsleistungen sind die Allgemeinen Bedingungen unseres Versicherungsunternehmens.

 

§3 Nutzung im Ausland:

Die Ausreise in Länder außerhalbs Deutschlands,Österreich und Schweiz ist nur nach Vereinbarung zulässig.

 

§4 Stornierung des Mietvertrages:

Im Falle der Stornierung, des Mietvertages durch den Mieter werden Stornierungsgebühren berechnet.

100% des Mietpreises wenn weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn.

  50% des Mietpreises wenn mehr als 3 Wochen vor Mietbeginn.

 

§5 Anzahlung/Reservierungsgebühr:

Der Mieter verpflichtet sich vor Fahrtantritt den vollen Mietpreis entrichten.

Eine Anzahlung in Höhe von 50% ist zu leisten – unverzüglich – jedoch bis maximal 1 Woche vor Mietantritt.

Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht ist der Vermieter nicht verpflichtet das Fahrzeug zu reservieren.

Ab einem Mietzeitraum von mehr als einem Monat ist eine Teilung des Betrages in monatlich gleichen Raten möglich.

 

 §6 Kaution:

 Diese ist vor Fahrtantritt in Bar, per Überweisung oder Kreditkarte zu hinterlegen.

 Die Kaution wird bei mangelfreier Rückgabe voll an den Mieter rückerstattet.

 Für ungereinigte Fahrzeuge behalten wir 300€ ein.

 Ist ein Mietgegenstand beschädigt wird bis zur Schadenregulierung und Klärung der Schuldfrage die Kaution voll einbehalten.

 Vor Fahrtantritt ist ein gültiger Personalausweis & Führerschein vorzulegen.

 Die Rückzahlung der Kautiom erfolgt per Banküberweisung und kann aus buchhalterischen Gründen bis zu 7 Werktage dauern.

 

§7 Inklusiv-Kilometer:

MehrKilometer kosten 1€ ausser GT3 RS, GT-R umd 440R/T kosten 2€.

 

§8 Weitergabe/Mietdauer :

 1. Nutzung ist nur durch den Mieter zulässig

 2. Firmenkunden – es sind die Nutzer vorher bekannt zu geben – alle müssen die Vorgaben erfüllen. Kopien aller Führerscheine und Personalausweise sind vorzulegen.

§9 Nutzung:

absolutes Rauchverbot in allen Fahrzeugen. Folgende Nutzungen sind untersagt:

Motorsportveranstaltungen / Rallys

Trackdays / Gleichmäßigkeitsfahrten

Fahrsicherheitstraining

Transport von Gefahrstoffen jeglicher Art

Übermässiger Verschleiss wie Burnouts, Überdreher, ausgeglühte Bremsen, Kupplungsverschleiss, Motorüberdreher usw. – die daraus resultierenden Kosten werden direkt an den Mieter weiterbelastet und mit seiner Kaution verrechnet.

Verstösse gegen die STVO und deren Folgen sind direkt vom Mieter zu begleichen. Der Vermieter muss unberzüglich informiert werden.

 

§10 StVO/ Haftung des Mieters:

Der Mieter hat die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) im gesamten Mietzeitraum einzuhalten. Jeder Verstoß ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und vom Mieter zu begleichen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen unbeschränkt für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Unfallschäden. Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertetenden Schäden.

Kommt es zu Mietausfallkosten da der Mietgegenstand mindestens einen Tag aufgrund von Instandsetzungs-/Reparaturarbeiten nicht vermietbar ist – muss der Mieter für diesen Zeitraum 66% des Mietausfalles tragen.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die Behörden und/oder Dritte wegen der nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Entrichtung von Ordnungswiderkeiten, Bussgeldbescheiden sowie der Einrichtung von Strassennutzungsgebühren (Maut) dem Vermieter auferlegen bzw. gegen den Vermieter geltend machen.

 

§11 Verjährung:

Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach §548 BGB vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an gerechnet.

 

§12 Winterbetrieb:

Unsere Fahrzeuge werden ausschliesslich von Mai bis Oktober vermietet, daher haben die Fahrzeuge keine Winterausstattung.

Fahren bei Temperaturen unter 8 Grad ist nicht gestattet und somit grob fahrlässig.

Es besteht kein Versicherungsschutz.

 

§13 Schadenfälle:

Jeglich Art von Schäden sind sofort demVermieter mitzuteilen – ebenso muss der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuziehen.

Felgenschäden werden mindestens mit 500€ berechnet – Ausnahme GT-R, GT3, Ferarri.

Die Pauschale gilt nicht für Totalschaden der Felge.

Kosten eines Reifenschadens gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturpauschale i.H.v. 1000,- € fällig.

Ist es aufgrund der vom Mieter verursachten Beschädigung an einer Felge notwendig, die Felge komplett auszutauschen, haftet der Mieter über die Reparaturpauschale hinaus bis zum Neupreis der Felge. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten.

§14 Übergabe:

Das Fahrzeug wird dem Mieter schadenfrei, verkehrssicher, sauber und vollgetankt übergeben und muss im selben Zustand zurück gegeben werden.

Fehlender Kraftstoff wird dem Mieter mit 2,5€ je Liter inkl Servicepauschale in Rechnung gestellt.

Bei Übergabe wird das Reifenprofil gemessen.

 

§15 Erfüllung / Kündigung des Vertrages:

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkungzu kündigen und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angaben von Gründen ablehnen. Vorbestellungen des Mieters, auch mündliche oder fernmündliche,sind verbindlich. Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden.

Das Fahrzeug braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrantritt bereitgehalten werden.

Für den Storno des Vertrages durch den Vermieter aufgrund eines technischen Defekts am Fahrzeug oder höherer Gewalt haftet der Vermieter nicht.

Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

Insbesonders auf folgenden Gründen:

 

gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

mangelnde Pflege des Fahrzeuges

unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch

zu hohe Schadensquote

 

§16 Salvatorische Klausel :

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren